Allgemeine Geschäftsbedingungen der TransPak-Gruppe

1. Geltung

1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für die TransPak AG und ebenfalls für die TransPak GmbH in Döbeln, Kaiserslautern, Odelzhausen, Staufenberg, Berlin, Barsbüttel, Köln, Werne, Emleben und die TransPak GmbH & Co. KG in Empfingen, nachfolgend Verkäufer genannt.

1.2 Zudem gelten die Geschäftsbedingungen nur im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie finden auf alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen Anwendung, die Verkäufer mit Vertragspartnern gemäß Ziff. 1.2 S. 1 abschließen. Einkaufsbedingungen oder sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird widersprochen. Ein Verkauf an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (Privatpersonen) ist ausgeschlossen. Bestellungen über Webshop/Online-Bestellsystem sind ausschließlich Unternehmern i.S.d. § 14 BGB sowie Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gestattet. Der Käufer bestätigt bei Vertragsschluss, dass er als Unternehmer handelt und die Ware ausschließlich für Zwecke seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erwirbt.

1.3 Für alle Angaben über Qualität, Farbe, Mengen, Maße und Gewichte gelten die handelsüblichen Toleranzen. Gewichts- und Stückzahlabweichungen sind, wenn nichts Besonderes vereinbart wurde, erlaubt bis zu 10% über und unter den vereinbarten Mengen.

Bei Sonderanfertigungen sind andere Liefermengen-Abweichungen statthaft, welche zudem auch abhängig von der Bestellmenge sind. Abgerechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.

2. Angebot, Vertragsabschluss, Preise und Urheberrechte, E-Versand

2.1 Die Angebote des Verkäufers sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Irrtümer und Änderungen sowohl in Angebotstexten als auch bei Preisen sind bei allen Angeboten, egal ob mündlich oder schriftlich, vorbehalten. Abgebildete Dekomaterialien oder Anwendungsbeispiele sind nicht im Lieferumfang enthalten. Angaben in Katalogen, Preislisten, Prospekten, im Onlineshop oder sonstigen Werbemitteln stellen keine Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen dar, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet.

2.2 Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine gesonderte Auftragsbestätigung per E-Mail annehmen oder spätestens mit Auslieferung der Ware. (Bei Zahlung via PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung kommt der Vertrag bereits mit Zahlungsanweisung durch den Kunden zustande.)

2.3 Ist eine Bestellung als Angebot zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen. Bei Abruf-/Rahmenbestellungen ist der Verkäufer berechtigt, Teilabrufe abzulehnen, soweit diese technisch oder logistisch nicht durchführbar oder unzumutbar sind.

2.4 Ist nichts Abweichendes vereinbart, gelten die Preise „ab Werk“ (EXW - Incoterms 2010) zuzüglich Verpackung, Fracht, Zoll, Einfuhrnebenabgaben, Versicherung, Entsorgungskosten und Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird vom Verkäufer mit dem am Tag der Leistung geltenden Satz berechnet.

2.5 Liegt der Liefertermin später als vier Monate nach Vertragsschluss, ist eine Preisanpassung an veränderte Preisgrundlagen (z.B. Rohstoffe, Löhne) zulässig. Der Verkäufer berechnet dann die am Liefertag gültigen Preise. Gleiches gilt für Aufträge ohne Preisvereinbarung.

2.6 Anteilige Kosten für Entwürfe, Zeichnungen, Klischees und Druckwalzen werden bei der ersten Lieferung berechnet, diese bleiben Eigentum des Verkäufers. Das Urheberrecht an den von dem Verkäufer gefertigten Entwürfen u.ä. steht dem Verkäufer zu. Nutzungsrechte können durch gesonderte Vergütung übertragen werden.

2.7 Muster erhält der Käufer in der Regel kostenfrei. Der Verkäufer behält sich jedoch vor, die Muster nach ihrer Begutachtung und Prüfung wieder zurückzufordern, Frachtkosten zu berechnen oder die Bestellung von Mustern in ihrer Stückzahl zu begrenzen. Muster dienen ausschließlich der Anschauung; handelsübliche Abweichungen gegenüber Muster/Abbildung bleiben vorbehalten.

2.8 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Verkäufers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht, sofern der Käufer durch das Aufrechnungsverbot im konkreten Liefer- oder Leistungsvertrag gezwungen würde, eine mangelhafte oder unfertige Leistung in vollem Umfang zu vergüten, obwohl ihm Gegenansprüche in Höhe der Mangelbeseitigungskosten oder Fertigstellungskosten zustehen. Zurückbehaltungsrechte sind im Übrigen ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

2.9 Der Verkäufer behält sich vor, den elektronischen Belegversand (E-Versand) zu nutzen. Hierüber können Angebote, Mahnungen, Gutschriften und Rechnungen versendet werden. Der Käufer stimmt diesem Verfahren zu, kann diesem jedoch jederzeit per Email widersprechen. Der Widerspruch ist in Textform (z.B. E-Mail) möglich und wirkt für die Zukunft.

3. Individuell bedruckte Kartonagen im TransPak Webshop

3.1 Der Käufer stellt dem Verkäufer die für die individuelle Gestaltung der Waren erforderlichen geeigneten Informationen, Texte oder Dateien über das Online-Bestellsystem oder per E-Mail spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung. Die etwaigen Vorgaben zu Dateiformaten des Verkäufers sind zu beachten. Erfolgt die Bereitstellung nicht rechtzeitig, verlängern sich Lieferfristen angemessen; weitere Rechte des Käufers sind insoweit ausgeschlossen.

3.2 Der Käufer ist verpflichtet, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalt Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Namensrechte, Markenrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Er stellt dem Verkäufer ausdrücklich von sämtlichen in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei. Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung (z.B. Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten.

3.3 Es handelt sich bei der Bedruckung um einen Digitaldruck auf vorgefertigten Kartonagen. Produktions-, material- und verfahrensbedingte, handelsübliche Abweichungen (insbesondere infolge Deckblatt-/Wellenstruktur, Recyclinganteil, Saugverhalten, Farbwirkung, Raster/Passer, Farbintensität sowie geringfügige Druck- oder Farbaussetzer) stellen keinen Mangel dar. Eine exakte Farbübereinstimmung (z.B. Pantone/HKS) ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

3.4 Der Verkäufer nimmt keine Prüfung der übermittelten Daten auf inhaltliche Richtigkeit vor und übernimmt insoweit keine Haftung für Fehler. Der Käufer trägt die Verantwortung für die technische Druckfähigkeit der bereitgestellten Daten, soweit nicht ausdrücklich eine Datenprüfung als gesonderte Leistung beauftragt ist.

3.5 Soweit im jeweiligen Angebot angegeben, erhält der Käufer von dem Verkäufer eine Korrekturvorlage übersandt, die von ihm unverzüglich zu prüfen ist. Ist der Käufer mit dem Entwurf einverstanden, gibt er die Korrekturvorlage durch Gegenzeichnung in Textform (z.B. E-Mail) zur Ausführung frei. Ab dem 4. Entwurf fällt eine Bearbeitungsgebühr von 20 € an. Eine Ausführung der Gestaltungsarbeiten ohne die Freigabe des Käufers erfolgt nicht. Er ist dafür verantwortlich, die Korrekturvorlage auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und dem Verkäufer etwaige Fehler mitzuteilen. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für nicht beanstandete Fehler. Bei falscher Druckfreigabe übernimmt der Käufer die Kosten für die Produktion. Freigaben gelten auch dann als erteilt, wenn der Käufer eine ihm gesetzte angemessene Prüffrist ungenutzt verstreichen lässt und der Verkäufer hierauf vorher hingewiesen hat.

3.6 Aufträge für individuell gestaltete Waren sind nach Produktionsstart nicht stornierbar. Der Verkäufer ist bei Rücktritt/Stornierung des Käufers – soweit rechtlich zulässig – berechtigt, die bis dahin angefallenen Kosten (Material, Rüstkosten, Vorarbeiten) sowie entgangenen Deckungsbeitrag pauschal geltend zu machen; dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

4. Lieferung, Gefahrübergang, Verzug und Höhere Gewalt, Euro-Paletten

4.1
a) Der Mindestbestellwert beträgt 50,00 € netto.

b) Lieferungen innerhalb Deutschlands erfolgen ab 250,00 € Bestellwert netto frei Haus an die angegebene Adresse. Unterhalb von 250,00 € Bestellwert erhebt der Verkäufer eine Fracht-und Verpackungskostenpauschale von 15,00 €. Bei Bestellungen im TransPak Webshop erfolgen Lieferungen ab 200,00 € Bestellwert netto frei Haus. Ausgenommen sind Inselzustellungen. Unterhalb von 200,00 € erhebt der Verkäufer eine Fracht-und Verpackungskostenpauschale von 9,50 € netto.

c) Für Lieferungen ins Ausland und bei Inselzustellungen berechnet der Verkäufer Fracht- und Verpackung zu Selbstkosten weiter, welche der Käufer vorher anfragen oder der entsprechenden Auftragsbestätigung entnehmen kann.

d) Der Verkäufer behält sich die Wahl des Versandweges und der Versandart vor.

e) Durch besondere Versandwünsche des Käufers verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten. Verpackungskosten werden hierbei zu Selbstkosten berechnet. Das gleiche gilt für nach Vertragsschluss eintretende Erhöhungen der Frachtsätze, etwaige Mehrkosten für Umleitung, Lagerkosten usw.

4.2 Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht – soweit nicht ausdrücklich „frei Haus“ vereinbart – mit Bereitstellung zur Abholung bzw. mit Übergabe an den Frachtführer/Spediteur (Verladung) auf den Käufer über. Bei „frei Haus“ geht die Gefahr mit Ablieferung beim Käufer über; Transportrisiken, die auf besonderen, vom Käufer veranlassten Versandwünschen beruhen, trägt der Käufer.

4.3 Der Beginn und die Einhaltung der vom Verkäufer angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt sind.

4.4 Gerät der Verkäufer mit einer verbindlich zugesagten Lieferfrist in Verzug, hat der Käufer dem Verkäufer in Textform eine angemessene Nachfrist zu setzen, die mindestens zwei Wochen beträgt. Rücktritt oder Schadensersatz statt der Leistung sind erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist zulässig.

4.5 Bei höherer Gewalt ruhen die Lieferpflichten des Verkäufers für die Dauer der Störung zzgl. angemessener Anlaufzeit. Höhere Gewalt liegt insbesondere vor bei Energie- oder Rohstoffmangel, Arbeitskämpfen, behördlichen Verfügungen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Pandemien/epidemischen Lagen sowie bei nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch Zulieferer, sofern der Verkäufer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. Dauert die Störung länger als 8 Wochen, ist der Verkäufer zum Rücktritt berechtigt.

4.6 Zu den Mehrwegverpackungen (z.B. Euro-Paletten) gelten die Regelungen zum sog. „Kölner Palettentausch“ vereinbart, welche im Internetauftritt des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. (www.bgl-ev.de) eingesehen oder bei dem Verkäufer angefordert werden können. Soweit ein Palettentausch aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht möglich ist, ist der Verkäufer berechtigt, die Mehrwegverpackungen zu den jeweils gültigen Wiederbeschaffungskosten abzurechnen.

4.7 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.

5. Zahlungsbedingungen, -verzug und Rücknahmerecht

5.1 Soweit nicht anders vereinbart, hat der Käufer den Kaufpreis 30 Tage nach Erstellung der Rechnung an den Verkäufer zu zahlen. Nach Ablauf der Frist kommt der Käufer in Verzug. Bei Bestellungen im TransPak Webshop mit Zahlart Kauf auf Rechnung hat der Käufer den Kaufpreis 20 Tage nach Erstellung der Rechnung an den Verkäufer zu zahlen. Im Verzugsfall ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen sowie eine Verzugspauschale nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen.

5.2 Im Onlineshop stehen dem Kunden die Zahlungsarten Rechnung, Vorkasse, SEPA-Lastschrift (Bankeinzug) sowie PayPal (inkl. Kreditkarte und Lastschrift via PayPal) zur Verfügung. Bei Auswahl der Zahlungsart PayPal (bzw. Kreditkarte oder Lastschrift über PayPal) erfolgt die Belastung des Kontos des Kunden zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde die Zahlung anweist bzw. autorisiert. Bei der Zahlungsart Vorkasse nennt der Verkäufer dem Käufer seine Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefert die Ware nach Zahlungseingang. Der Verkäufer behält sich bei jeder Bestellung vor, bestimmte Zahlungsarten nicht anzubieten und auf andere Zahlungsarten zu verweisen (z.B. zur Absicherung des Kreditrisikos).

5.3 Lastschriften werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren durchgeführt. Der Verkäufer gewährt hierbei 2 % Skonto innerhalb von 8 Tagen. Die Pre-Notification verkürzt sich entsprechend auf 8 Tage. Rücklastschriftkosten, die der Käufer zu vertreten hat, trägt der Käufer; der Verkäufer ist berechtigt, hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu verlangen.

5.4 Der Verkäufer kann dem Käufer im Einzelfall ein freiwilliges Rückgaberecht einräumen. Ein Rückgaberecht besteht nur, wenn es ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Voraussetzung ist die Rücksendung unbenutzter Standardware in Originalverpackung innerhalb von 4 Wochen ab Ablieferung; die Rücksendung erfolgt frei Haus an den Verkäufer. Die Rücknahme erfolgt freiwillig, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht; der Verkäufer kann eine angemessene Wiedereinlagerungs-/Prüfpauschale verlangen.

5.5 Speziell angefertigte Verpackungen oder bedruckte Ausführungen werden nicht zurückgenommen. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und Mängel gemäß § 377 HGB unverzüglich in Textform anzuzeigen; offene Mängel sind spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Ablieferung, verdeckte Mängel spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Bei Transportschäden hat der Käufer unverzüglich eine Schadensbestätigung des Frachtführers zu veranlassen und dem Verkäufer zu übermitteln.

5.6 Der Verkäufer behält sich vor per Vorkasse/Nachnahme zu liefern, falls keine positive Bonitätsauskunft des Käufers vorliegen sollte.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum des Verkäufers.

6.2 Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.

6.3 Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird. Die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware, erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes seiner Vorbehaltsware zum Gesamtwert.

6.4 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Weiterverarbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen gemäß Ziffer 6 auf den Verkäufer auch tatsächlich übergehen.

6.5 Die Befugnisse des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, zu verarbeiten oder einzubauen, enden mit dem Widerruf durch den Verkäufer infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen.

6.6
a) Der Käufer tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab.

b) Wurde die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt und hat der Verkäufer hieran in Höhe seines Fakturenwertes Miteigentum erlangt, steht ihm die Kaufpreisforderung anteilig zum Wert seiner Rechte an der Ware zu.

c) Wird Vorbehaltsware vom Käufer in ein Grundstück eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die daraus entstandene Forderung auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten, einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek mit Rang vor dem Rest ab. Hat der Käufer die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.

6.7 Der Käufer ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des Käufers bzw. bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers. In diesem Fall ist der Verkäufer vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Verkäufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen und dem Verkäufer alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.

6.8 Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheit dessen Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherung des Verkäufers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Verkäufers verpflichtet.

6.9 Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist der Verkäufer unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen.

6.10 Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für den Verkäufer unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren, wie z.B. Feuer, Diebstahl und Wasser im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der obengenannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an den Verkäufer in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.

6.11 Sämtliche Forderungen, sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die der Verkäufer im Interesse des Käufers eingegangen ist, bestehen. Der Käufer hat dem Verkäufer jederzeit Zugang zu Vorbehaltsware zu gewähren und alle erforderlichen Auskünfte zur Identifizierung und Sicherung zu erteilen.

7. Mängelrüge und Gewährleistung

7.1 Der Käufer kann wegen Mängeln der Lieferung und Leistung des Verkäufers keine Rechte geltend machen, soweit der Wert oder die Tauglichkeit der Lieferung und Leistung lediglich unerheblich gemindert ist.

7.2 Soweit die Lieferung und Leistung des Verkäufers mangelhaft ist und dies vom Käufer rechtzeitig schriftlich gem. § 377 HGB beanstandet wurde, wird der Verkäufer nach seiner Wahl nachliefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Hierzu ist ihm Gelegenheit innerhalb angemessener Frist von mindestens acht Tagen zu gewähren. Der Käufer hat dem Verkäufer zur Nacherfüllung mindestens zwei Nacherfüllungsversuche zu gewähren, soweit der Mangel nicht offensichtlich endgültig ist.

7.3 Der Käufer kann Ersatz für die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen verlangen, sofern die Aufwendungen sich nicht erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Ein- und Ausbaukosten werden nur im gesetzlichen Mindestumfang geschuldet und nur, soweit der Käufer dem Verkäufer vorab Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung gegeben hat.

7.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz statt der Leistung ist erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen, in Textform gesetzten Nachfrist zulässig.

7.5 Ansprüche des Käufers auf Aufwendungsersatz gem. § 445a Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist ein Verbrauchsgüterkauf (§§ 478, 474 BGB) oder ein Verbrauchervertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte (§§ 445c S. 2, 327 Abs. 5, 327u BGB). Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) bestehen auch bei Mängeln der Ware nur nach Maßgabe nachfolgenden Ziff. 8 und 9

7.6 Eine Garantie (Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie) wird nur übernommen, wenn sie ausdrücklich schriftlich als „Garantie“ bezeichnet und vom Verkäufer unterzeichnet ist.

8. Allgemeine Haftungsbegrenzung

8.1 Soweit sich aus diesen Bedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Verkäufer bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

8.2 Auf Schadensersatz haftet der Verkäufer – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Verkäufers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

8.3 Die sich aus 8.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden der Verkäufer nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

9. Verjährung

9.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

9.2 Handelt es sich bei der Ware um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gem. der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB).75 Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1,76 Abs. 3, §§ 444, 445b77 BGB).

9.3 Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gem. § 8.2 S. 1 und S. 2(a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

10. Datenschutz

10.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere Art. 6 Abs. 1 DSGVO. Weitere Informationen findet der Käufer in der Datenschutzerklärung des Verkäufers.

10.2 Der Käufer ist damit einverstanden und willigt nach Maßgabe ein, dass der Verkäufer seine Bestandsdaten zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit oder Ermittlung bereits eingegangener Vertragsverhältnisse mit anderen Diensteanbietern, die nicht vertragsgemäß abgewickelt wurden, übermittelt und Auskünfte einholt. Er willigt ferner in die Übermittlung der Bestands- und Verbindungsdaten an diese Diensteanbieter zum Zwecke der Abtretung und des Einzugs der Forderung ein. Soweit eine Einwilligung nicht erforderlich ist, erfolgt die Datenverarbeitung auf Grundlage der gesetzlichen Erlaubnistatbestände.

11. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen, sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten, ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Verkäufers. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen. Es wird – soweit rechtlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

11.2 Für diese Bedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden AGB oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hierdurch nicht berührt. Es gilt anstelle der Unwirksamen eine solche Regelung als vereinbart, die rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

Stand: 12.02.2026